Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SANDry GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge und Leistungen der SANDry GmbH im Bereich Gipserarbeiten, Trockenbau, fugenlose Beläge, Fassadenarbeiten sowie verwandte Dienstleistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Offerten und Preise

  • Offerten sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig
  • Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt.
  • Aufwandarbeiten werden nach effektivem Aufwand verrechnet
  • Zusatzarbeiten, die nicht in der Offerte enthalten sind, werden separat verrechnet

3. Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt durch:

  • schriftliche Bestätigung (E-Mail / unterschriebene Offerte) oder unterschrieben Auftragsbestätigung
  • mündliche Zusage
  • Beginn der Arbeiten
  • Nach Auftragserteilung ist innert 5 Tagen eine Anzahlung von mindestens 30 % der Auftragssumme (exkl. MwSt.) fällig.

4. Ausführung der Arbeiten

  • Die Arbeiten werden fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausgeführt
  • Termine sind unverbindlich, ausser sie wurden ausdrücklich schriftlich zugesichert
  • Witterung, Lieferengpässe oder andere Umstände können den Ablauf beeinflussen
  • Witterungsbedingte Verzögerungen (Regen, Frost, hohe Temperaturen) können den Terminplan beeinflussen und berechtigen zu keiner Schadenersatzforderung.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind
  • Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung stehen
  • Vorarbeiten durch Dritte rechtzeitig abgeschlossen sind

Verzögerungen daraus können zusätzlich verrechnet werden.

6. Untergrund und Haftung

  • Der Untergrund wird visuell geprüft
  • Für verdeckte Mängel (z. B. Feuchtigkeit, Haftungsprobleme) wird keine Haftung übernommen
  • Notwendige Zusatzarbeiten werden separat verrechnet

7. Trocknungszeiten und Nutzung

  • Vorgegebene Trocknungs- und Aushärtezeiten sind zwingend einzuhalten
  • Für Schäden durch zu frühe Nutzung oder Fremdeinwirkung wird keine Haftung übernommen

8. Änderungen und Zusatzleistungen

  • Änderungen während der Ausführung können zu Mehrkosten führen
  • Diese werden nach Aufwand oder gemäss Nachtrag verrechnet

9. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innert 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar
  • Bei grösseren Aufträgen können Akonto-Zahlungen verlangt werden
  • Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen sowie allfällige Inkassokosten verrechnet

10. Abnahme

  • Die Arbeiten gelten als abgenommen, wenn sie nicht innerhalb von 5 Tagen schriftlich beanstandet werden
  • Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung

11. Gewährleistung

  • Es gelten die Bestimmungen gemäss SIA-Norm 118
  • Gewährleistungsfrist: in der Regel 2 Jahre
  • Normale Abnutzung ist ausgeschlossen

12. Haftung

  • Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt
  • Für indirekte Schäden wird keine Haftung übernommen

13. Etappierung / Akonto (für grössere Baustellen)

Bei grösseren Aufträgen erfolgt die Verrechnung in Etappen oder mittels Akontozahlungen entsprechend dem Baufortschritt.

Regiearbeiten, Material und Baustelleninfrastruktur

Regiearbeiten (Arbeiten nach Aufwand) werden nach effektivem Zeit- und Materialaufwand verrechnet. Die geleisteten Arbeiten werden rapportiert und dem Auftraggeber zur Kontrolle zugestellt.

Regierapporte gelten als anerkannt, sofern sie nicht innert 4 Tagen nach Erhalt schriftlich beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die ausgewiesenen Leistungen als genehmigt und werden entsprechend in Rechnung gestellt.

Arbeitszeiten, An- und Abfahrten, Wartezeiten sowie Baustelleneinrichtungen werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet, sofern diese nicht ausdrücklich in der Offerte enthalten sind.

Materiallieferungen und Verbrauchsmaterialien werden gemäss effektivem Verbrauch oder gemäss Offerte verrechnet.

Zusätzliche Aufwendungen, die durch bauseitige Verzögerungen, fehlende Zugänglichkeit oder Unterbrüche entstehen, können als Regiearbeiten zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Der Auftraggeber stellt Wasser, Strom sowie eine sanitäre Einrichtung (WC) kostenlos zur Verfügung.

Sollte dies nicht gewährleistet sein, behalten wir uns vor, die daraus entstehenden Mehrkosten separat in Rechnung zu stellen.

14. Fotoaufnahmen und Referenzverwendung

Mit der Bestätigung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die SANDrY GmbH Fotos der ausgeführten Arbeiten erstellt und als Referenz oder News auf ihrer Webseite veröffentlicht.

Die Aufnahmen zeigen ausschliesslich das ausgeführte Gewerk. Personen, Namen, Adressen sowie private oder andere identifizierbare Details der Wohnung beziehungsweise des Hauses werden nicht veröffentlicht.

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Ablehnung hat keinen Einfluss auf die Ausführung des Auftrags.

15. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist der Sitz der SANDry GmbH
  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht